Warntafel für Fahrradträger

In Deutschland, Österreich sowie der Schweiz ist das Anbringen einer Warntafel am Fahrradträger grundsätzlich keine Pflicht. Wer sich aber auf nach Südeuropa macht, sollte beachten, dass in einigen Ländern eine solche Pflicht herrscht. Wird diese nicht beachtet, so kann mit empfindlichen Strafen gerechnet werden. Nachfolgend werden daher die wichtigsten Informationen zu den Warnschildern am Fahrradträger in Erfahrung gebracht.

In welchen Ländern ist die Warntafel für Fahrradträger Pflicht?

Grundsätzlich besteht sowohl in Italien als auch in Spanien eine Pflicht für Warntafeln am Fahrradträger. Die Warntafel, welche sowohl in Italien als auch in Spanien angebracht werden muss, zeichnet sich durch ein rot-weiß-gestreiftes Design aus. Das Design unterscheidet sich jedoch in beiden Ländern leicht.

An dieser Stelle sollte dringend beachtet werden, dass es nicht möglich ist, die italienische Warntafel in Spanien zu nutzen. Werden beide Länder mit einem Fahrradträger bereist, so müssen also 2 unterschiedliche Warntafeln erworben werden, welche für jedes einzelne Land gelten.

Warntafel für Fahrradträger in Italien

In Italien gilt das Gesetz, dass nach hinten überstehende Ladung grundsätzlich gekennzeichnet werden muss. Diese Regel gilt unabhängig davon, ob sich aktuell Fahrräder auf dem Träger befinden oder nicht. Nimmt der Fahrradträger die gesamte Breite am Heck des Fahrzeuges ein, so müssen sogar 2 Warntafeln angebracht werden, welche sich jeweils links und rechts befinden müssen.

Die italienische Warntafel muss grundsätzlich eine Typenkennung besitzen und sich darüber hinaus quer zum Fahrzeug befinden, sodass diese nicht verrutschen kann. Ist der jeweilige Fahrradträger an einem Zugfahrzeug angebracht und befindet sich daher noch ein Anhänger oder dergleichen, so muss der Fahrradträger dennoch mit Warnschild gekennzeichnet sein – es gelten hier die gleichen Regeln.

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Welche Strafe droht in Italien?

Wer in Italien ohne eine Warntafel am Fahrradträger am Straßenverkehr teilnimmt, muss mit einer Strafe von 80 Euro rechnen. Je nach Fall kann diese aber auch höher ausfallen.

Warnschild für Fahrradträger in Spanien

Auch in Spanien ist die Installation von einer Warntafel am Fahrradträger Pflicht, wobei hier beachtet werden sollte, dass nicht der gleiche Warntafel wie in Italien verwendet werden kann, da sich diese optisch unterscheidet. Auch in Spanien ist aber die Kennzeichnung von jeder Ladung Pflicht, welche über die Fahrzeuglänge hinausreicht.

Es sollte beachtet werden, dass die Warntafel in Spanien senkrecht zu den Achsen angebracht werden muss. Außerdem muss diese so befestigt sein, dass diese nicht verrutschen kann. Auch in Spanien gilt zudem das Gesetz, dass 2 Warntafeln angebracht werden müssen, wenn der Fahrradträger die gleiche Breite wie das Fahrzeug aufweist.

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Breite Ladungen

Wie bereits erwähnt, müssen bei breiten Ladungen in Spanien 2 Warntafeln rechts und links angebracht werden. Es muss hier dringend beachtet werden, dass die Schraffierungen der Warntafeln so ausgerichtet werden müssen, dass diese sich von hinten wie ein umgedrehtes V lesen lassen.

Überlänge Gespanne

Erreicht die Gesamtfahrzeuglänge mehr als 12 m, so ist es in Spanien zudem Pflicht, das Gespann mit weiteren Warntafeln zu kennzeichnen. Diese müssen aus Aluminium bestehen und zudem einen roten Rand aufweisen, wobei das Innere gelb sein muss.

Welche Strafe droht in Spanien?

Wer sich nicht an die spanischen Gesetze zu den Warntafeln hält, muss mit einer Strafe von 200 Euro rechnen.

Regelung von Warnschildern, Anbringung und erlaubtem Überstand

Die italienische Warntafel muss aus Metall bestehen und die Maße von 50 x 50 cm aufweisen. Außerdem muss diese rot-weiß schraffiert sein und aus reflektierendem Material bestehen. Angebracht werden müssen je nach Breite des Fahrradträgers 1 bis 2 Warntafeln quer zur Fahrtrichtung. Es sollte beachtet werden, dass die nach hinten überstehende Ladung 30 % der Fahrzeuglänge nicht überschreiten darf.

Warntafel Vorschrift bei Fahrradträger in Italien
Warntafel Vorschrift bei Fahrradträger in Italien

Die spanische Warntafel muss ebenfalls aus Metall bestehen und die Maße von 50 x 50 cm aufweisen. Auch diese ist rot-weiß schraffiert, wobei die Schraffierung etwas dicker ausfällt und zudem dünne schwarze Streifen an den Kanten der Warntafel vorhanden sind. Im Gegensatz zu der italienischen Warntafel muss das spanische Warnschild außerdem senkrecht zur Fahrtrichtung angebracht werden. Wichtig ist, zu beachten, dass teilbare Ladung in Spanien 10 % der Gesamtfahrzeuglänge nicht überschreiten darf, wobei für unteilbare Ladung eine Regelung von 15 % gilt.

Kann ich die Warntafel selber basteln?

Es ist nicht empfehlenswert, eine solche Warntafel selbst zu basteln, da diese höchstwahrscheinlich nicht den Vorgaben entspricht. Gerade, wenn das Material der Warntafel aus Pappe oder Kunststoff besteht, kommt es in jedem Fall zu einer hohen Geldstrafe.

Fahrradträger Warntafel für Spanien
Fahrradträger Warntafel für Spanien

Wie kann ich das Warnschild befestigen?

Es ist empfehlenswert, die Warnschild für die Fahrradträger mit Spanngummis zu befestigen. So kann nämlich sichergestellt werden, dass diese festsitzen und nicht verrutschen können. Befestigt werden können die Warntafeln unter anderem am Hinterrad des Fahrrads.

Fazit

Letztendlich sollten die Warntafeln für die Fahrt mit dem Fahrradträger in Italien oder Spanien am besten online erworben werden. Es sollte darauf geachtet werden, dass diese 50 x 50 cm groß sind und aus Metall bestehen. Außerdem sollten diese rot-weiß schraffiert sein und aus eine reflektierendem Material bestehen, wobei sich das Muster je nach Land unterscheidet. Bei einer breiten Ladung sind zudem 2 Warntafeln anzubringen, wobei in Spanien beachtet werden muss, dass diese mit ihrer Schraffur ein umgedrehtes V bilden.

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